Beschlussvorlage - 06-2014-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ der Gemeinde Ludorf.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Gemeinde Ludorf zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eichenweg“ aufgefordert.

 

Im Rahmen des Änderungsverfahrens wird die Art der baulichen Nutzung von „Allgemeinem Wohngebiet“ in „Reines Wohngebiet“ geändert und bestimmte Nutzungen für nicht zulässig erklärt. Es erfolgen geringfügige Anpassungen der überbaubaren Bereiche und der Straßenverkehrsflächen.

Weiterhin werden die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsfestsetzungen überarbeitet.

 

Die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Gotthun werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ der Gemeinde Ludorf nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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