Beschlussvorlage - 25-2014-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 20 "Achter de Muer" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand 25.03.2014) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 25.03.2014) einschließlich der Vorprüfung der Natura 2000-Verträglichkeit und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine zustimmende lan-desplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung zum Pla-nungsvorhaben der Gemeinde liegt vor.
Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf einer öffentlichen Infor-mationsveranstaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Aus-wirkungen informiert.
Nunmehr sollen als nächstes die im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführenden Verfah-rensschritte der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behör-denbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 25.02.2014 ausdrücklich die Zulassung von ein-seitigen Pultdächern im Bereich WA 4 und WA 5 gefordert.
In der Bürgerinformation am 11.03.2014 wurde die Zulassung der Puldächer kontrovers dis-kutiert. Die gleich großen Lager waren keiner Kompromisslösung zugänglich. Die eine Seite forderte die Weitergeltung der Baugestaltungssatzung auch für diesen Bereich und hielt Pultdächer für einen unzumutbaren Bruch im Gestaltungsbild der Altstadt. Die andere Seite befürwortete die Pultdächer als eine zumutbare und innovative gestalterische Öffnung in einem städtebaulich sehr begrenzten Bereich.
Die Rahmenplanerin hat mit ihrer Stellungnahme (siehe Anlage) die uneingeschränkte Gestattung von Pultdächern nicht befürwortet.
Die Bauverwaltung der Stadt schlägt als Kompromiss die Zulassung von symmetrischen Dächern ab 5° Dachneigung vor. Damit können moderne mit Zinkblech gedeckte Dächer ermöglicht werden. In der gestalterischen Anmutung finden diese Wohngebäude sich bei den großen Stallgebäuden Richtung Mühlenstraße wieder. Es wird deshalb von einem harmoni-scheren Einfügen als bei einem einseitigen Pultdach ausgegangen.
Die Beschlussvorlage folgt der Empfehlung des Bauausschusses. Bei einer Mehrheit für eine andere Festsetzung zu den Dachformen ist ggf. ein abweichender Beschluss zu fassen.
