25.03.2014 - 10.3 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 25.03.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand 25.03.2014) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 25.03.2014) einschließlich der Vorprüfung der Natura 2000-Verträglichkeit und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
