25.03.2014 - 10.3 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand 25.03.2014) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 25.03.2014) einschließlich der Vorprüfung der Natura 2000-Verträglichkeit und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Realisierung

Realisierung: Die öffentliche Auslegung ist erfolgt.