Beschlussvorlage - 06-2014-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Neubau Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Allee 4“ der Stadt Waren (Müritz).

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Der 1.875m² große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich zwischen „Gerhart-Hauptmann-Allee“ und Müritz und setzt ein reines Wohngebiet fest.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Waren (Müritz) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten geschaffen werden. Die vorhandene Bebauung mit 7 Wohneinheiten wird abgebrochen.

 

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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