06.03.2014 - 7.3 Nachbargemeindliche Abstimmung zum vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Neubau Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Allee 4“ der Stadt Waren (Müritz).

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Realisierung

Realisierung:

 

Die gemeindliche Entscheidung wurde der Stadt Waren (Müritz) mit Schreiben vom 19.03.2014 mitgeteilt.