Beschlussvorlage - 25-2013-041
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Roßstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.11.2013
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.11.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Roßstraße“.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung, sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien. - Der Gesamtkostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird einschließlich der Leistungen der MEWA ca. 226,6 T€ betragen.
- Finanzierung
3.1 Die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Förderung und Kostentragung siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag) erfolgt über das Städtebauförderungspro-gramm der Stadt Röbel/Müritz. Die MEWA trägt anteilig Kosten am Regenkanal.
3.2 Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln -entspricht ca. 27,8 T€- zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 26,5 T€ zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Roßstraße befindet sich in einem äußerst schlechten Bauzustand. Die Straße zeigt star-ke Setzungen und erhebliche Schlaglöcher sowie verkehrstechnische Mängel. Eine Regen-entwässerung ist nur teilweise vorhanden. Die vorh. Ableitung des Regenwassers entspricht nicht den heute geltenden Normen.
Die Stadt Röbel/Müritz beabsichtigt deshalb im Rahmen des Städtebauförderungsprogram-mes die Roßstraße zu sanieren bzw. neu zu gestalten. Gleichzeitig erfolgt der Lücken-schluss zwischen den bereits sanierten Abschnitten Wiesenstraße, Kurze Straße und Mau-erstraße.
Bei der Planung der Straße -mit einer Gesamtlänge von ca. 100 m- wird von der Beibehal-tung der historisch überlieferten Gliederung des Straßenraumes in Fahrbahn und beidseiti-gem Bürgersteig ausgegangen.
Durch einen entsprechenden Materialeinsatz sowie durch die Orientierung der Planung an dem historischen Charakter des Straßenraumes in seinen räumlichen Profilen, soll die har-monische Wirkung des Stadtbildes erhalten und vervollständigt werden. Dieses dokumentiert sich in der Verwendung von rot-buntem Granit-Polygonalpflaster für die Oberfläche der Stra-ße, Granit-Großsteinreihenpflaster für die Entwässerungsrinne, Natursteinborde, Lesestein-
pflaster für die Hausvorzonen, Klinkerpflaster für die Gehwege sowie der Röbeler Altstadt-laterne.
Die neu gestaltete Straße erfüllt die Funktion als Anliegerstraße. Der Begegnungsverkehr und auch die einseitige Parkmöglichkeit wird gemäß dem Bestand beibehalten. Die Tempo
30-Zonenregelung der Innenstadt gilt hier ebenfalls.
Die Bauausführung der Maßnahme ist ab Mai 2014 vorgesehen. Zum Jahresende 2014 ist die Fertigstellung geplant.
– Kosten- und Finanzierungsübersicht –
Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Roßstraße setzen sich wie folgt zusammen:
a) Straßenbau
- Bauhauptkosten 151.995,55 €
- Baunebenkosten 44.149,00 €
Gesamt 196.144,55 €
b) RW-Hauptkanal
- Bauhauptkosten 21.557,00 €
- Baunebenkosten 8.893,00 €
Gesamt 30.450,00 €
Gesamtkosten 226.594,55 €
Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
- max. mögl. Städtebauförderungsmittel 200.225,00 €
- abzügl. Überschreitung 15% Anteil der
Baukosten als Obergrenze der
Baunebenkosten gem. StBauFR 2011 24.179,39 €
- abzügl. nicht förderfäh. Kosten
(Beleuchtg, Schilder) 2.326,20 €
- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.
Erlass 01/2010 MVBL 27.729,59 €
- abzügl.Beteilig. MEWA (50 % RW-Kanal) 15.225,00 €
Verbleibende StBauFM 157.134,37 €
davon
Eigenanteil Stadt
- 20 % der StBauFM 31.426,87 €
Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:
- Überschreitung 15% Anteil der
Baukosten als Obergrenze der
Baunebenkosten gem. StBauFR 2011 24.179,39 €
- abzügl. nicht förderfäh. Kosten
(Beleuchtg, Schilder) 2.326,20 €
- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.
Erlass 01/2010 MVBL 27.729,59 €
Gesamt 54.235,18 €
