Beschlussvorlage - 25-2013-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Roßstraße“.
    Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung, sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien.
  2. Der Gesamtkostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird einschließlich der Leistungen der MEWA ca. 226,6 T betragen.
  3. Finanzierung

3.1              Die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Förderung und Kostentragung siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag) erfolgt über das Städtebauförderungspro-gramm der Stadt Röbel/Müritz. Die MEWA trägt anteilig Kosten am Regenkanal.

3.2              Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln -entspricht ca. 27,8 T€-      zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 26,5 T zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Roßstraße befindet sich in einem äußerst schlechten Bauzustand. Die Straße zeigt star-ke Setzungen und erhebliche Schlaglöcher sowie verkehrstechnische Mängel. Eine Regen-entwässerung ist nur teilweise vorhanden. Die vorh. Ableitung des Regenwassers entspricht nicht den heute geltenden Normen.

Die Stadt Röbel/Müritz beabsichtigt deshalb im Rahmen des Städtebauförderungsprogram-mes die Roßstraße zu sanieren bzw. neu zu gestalten. Gleichzeitig erfolgt der Lücken-schluss zwischen den bereits sanierten Abschnitten Wiesenstraße, Kurze Straße und Mau-erstraße.

Bei der Planung der Straße -mit einer Gesamtlänge von ca. 100 m- wird von der Beibehal-tung der historisch überlieferten Gliederung des Straßenraumes in Fahrbahn und beidseiti-gem Bürgersteig ausgegangen.

Durch einen entsprechenden Materialeinsatz sowie durch die Orientierung der Planung an dem historischen Charakter des Straßenraumes in seinen räumlichen Profilen, soll die har-monische Wirkung des Stadtbildes erhalten und vervollständigt werden. Dieses dokumentiert sich in der Verwendung von rot-buntem Granit-Polygonalpflaster für die Oberfläche der Stra-ße, Granit-Großsteinreihenpflaster für die Entwässerungsrinne, Natursteinborde, Lesestein-

pflaster für die Hausvorzonen, Klinkerpflaster für die Gehwege sowie der Röbeler Altstadt-laterne.

 

Die neu gestaltete Straße erfüllt die Funktion als Anliegerstraße. Der Begegnungsverkehr und auch die einseitige Parkmöglichkeit wird gemäß dem Bestand beibehalten. Die Tempo

30-Zonenregelung der Innenstadt gilt hier ebenfalls.

Die Bauausführung der Maßnahme ist ab Mai 2014 vorgesehen. Zum Jahresende 2014 ist die Fertigstellung geplant.

 

 

– Kosten- und Finanzierungsübersicht –

 

Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Roßstraße setzen sich wie folgt zusammen:

 

a) Straßenbau

- Bauhauptkosten              151.995,55

- Baunebenkosten                44.149,00 €

              Gesamt              196.144,55

 

b) RW-Hauptkanal

- Bauhauptkosten              21.557,00

- Baunebenkosten              8.893,00 €

              Gesamt              30.450,00

 

              Gesamtkosten              226.594,55

 

 

 

Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

 

- max. mögl. Städtebauförderungsmittel              200.225,00

- abzügl. Überschreitung 15% Anteil der

  Baukosten als Obergrenze der

  Baunebenkosten gem. StBauFR 2011              24.179,39

- abzügl. nicht förderfäh. Kosten

  (Beleuchtg, Schilder)              2.326,20 €

- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.

  Erlass 01/2010 MVBL              27.729,59

- abzügl.Beteilig. MEWA (50 % RW-Kanal)              15.225,00 €

 

Verbleibende StBauFM              157.134,37

 

davon

Eigenanteil Stadt

- 20 % der StBauFM              31.426,87

 

 

Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:

 

- Überschreitung 15% Anteil der

  Baukosten als Obergrenze der

  Baunebenkosten gem. StBauFR 2011              24.179,39

- abzügl. nicht förderfäh. Kosten

  (Beleuchtg, Schilder)              2.326,20 €

- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.

  Erlass 01/2010 MVBL              27.729,59

 

              Gesamt              54.235,18

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

a) 5110278139000

 

 

 

 

 

                             b) 5410078532160

Kosten in € a) 31.426,87

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

                   b) 54.235,18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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