Beschlussvorlage - 25-2013-024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 der Stadt Röbel/Müritz
- Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg -
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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28.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 der Stadt Röbel/Müritz - Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg - im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.
2. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
3. Ziel und Zweck der Planung im Geltungsbereich der 1. Änderung:
Überprüfung der Festsetzung Begrünung von öffnungsfreien Wandflächen über 250 m²;
Aufhebung der bestehenden 100 m Begrenzung bei Gebäudelängen;
Überprüfung zur Entwidmung und der Überbauung einer bestehenden Erschlie-ßungsstraße;
Überprüfung der Überbaubarkeit der öffentlichen Grünfläche am nördlichen Rand des Geltungsbereiches;
4. Die Kosten für die zu realisierende Bauleitplanung trägt die optimal media GmbH.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Firma optimal media GmbH beabsichtigt ihre Produktion zu erweitern und muss dazu das Betriebsgelände in westlicher Richtung vergrößern bzw. weiter entwickeln. Ein ent-sprechender Grunderwerb ist beabsichtigt.
Für die Erweiterung der Produktion ist die Überprüfung und Anpassung verschiedener Festsetzungen des B-Planes Nr. 6 Industriegebiet Glienholzweg gem. Pkt. 3 des Beschlussvorschlages erforderlich.
Die neuen Produktionsanlagen sollen möglichst in den gleichen Gebäudefluchten der vorhandenen Produktionshallen fortgeführt werden. Dazu ist die Überbauung einer an das bisherige Betriebsgelände angrenzenden Erschließungsstraße notwendig. Da es sich um eine Stichstraße handelt, die mit der geplanten Erweiterung lediglich das Betriebsgelände der Fa. optimal media GmbH tangieren würde, ist diese Straße verkehrstechnisch für die Erschließung des Industriegebietes nicht mehr notwendig. Fördermittel für die Herstellung der Straße müssen nicht zurückgezahlt werden, da die Zweckbindungsfrist am 10.11.2013 abläuft. Angesichts dieser Sachverhalte ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand aus Sicht der Stadt Röbel/Müritz eine Entwidmung und Überbauung der Straße möglich.
Des Weiteren ist im Rahmen der Erweiterung der Produktionsgebäude eine teilweise Über-bauung der nördlich angrenzenden, im B-Plan als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen, Bereiche notwenig. Da die neue Produktionsanlage in der Flucht der vorhandenen Gebäude aus produktionstechnischen Zwängen fortgeführt werden soll, ist die teilweise Inanspruch-nahme der öffentlichen Grünfläche erforderlich.
