28.05.2013 - 6.4 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...

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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, daß die Optimal Media Produktion GmbH erweitern will. Da die geplanten Maßnahmen dem B- Plan widersprechen, ist eine Änderung des B- Planes notwendig. Die Kosten trägt die Optimal Media Produktion GmbH.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die         1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 der Stadt Röbel/Müritz - Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg - im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach             § 13 BauGB.
  2. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
  3. Ziel und Zweck der Planung im Geltungsbereich der 1. Änderung:

    Überprüfung der Festsetzung Begrünung von öffnungsfreien Wandflächen über       250 m²;
    Aufhebung der bestehenden 100 m Begrenzung bei Gebäudelängen;
    Überprüfung zur Entwidmung und der Überbauung einer bestehenden Erschlie-ßungsstraße;
    Überprüfung der Überbaubarkeit der öffentlichen Grünfläche am nördlichen Rand des Geltungsbereiches;
  4. Die Kosten für die zu realisierende Bauleitplanung trägt die optimal media GmbH.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.