Beschlussvorlage - 25-2013-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Tourismus Röbel/Müritz
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Vorberatung
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27.05.2013
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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30.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sportstätten der Stadt Röbel/Müritz
mit Wirkung zum 01. August 2013.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der Turnhalle am Gotthunskamp vom 17. 07. 2001, die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der städtischen Turnhalle am Gotthunskamp vom 05. 11. 2002 und die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung des Sportplatzgebäudes auf dem Friesensportplatz vom 07. 10. 2003 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ständig steigende Kosten machten es erforderlich, die Gebühren für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in Röbel/Müritz neu zu kalkulieren.
Die neue Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in der Stadt Röbel/Müritz basiert auf der Kostenkalkulation des Haushaltsjahres 2012.
Da die effektive Auslastung der Sportstätten im öffentlichen Interesse der Stadt liegt, wird in Abstimmung mit dem Kultur- und Sozialausschuss die anliegende Entgeltordnung vorgeschlagen.
Die noch gültigen Gebührensatzungen der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der Turnhalle und des Sportplatzes wurden anhand der Kosten von 2001 errechnet. Damals wurden Aufwendungen wie Abschreibung und Zinsen nicht berücksichtigt und die Bewirtschaftungskosten für den Sportplatz von einem vergleichbaren Gebäude genommen, außerdem begann der Schulsport bereits täglich eine halbe Stunde früher.
Mit der Übernahme der Schule auf dem Gildekamp ging die dazugehörende Turnhalle in das Eigentum der Stadt Röbel/Müritz über.
Eine Entgeltanpassung/- festsetzung ist zwingend notwendig.
Benutzungsgebühren
Sporthalle, Am Gotthunskamp (Woche) 22,33 /Std./Feld
Sporthalle, Schulstraße 20 (Wochenende) 9.77 /Std.
Sportplatz 22,49 /Std./2 Umkleidekabinen
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