30.05.2013 - 6.2 Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 30.05.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Beschlussvorlage ein.
Frau Guth bittet darum eine Zahl in der Kalkulation der Sporthalle Gymnasium zu ändern.
Herr Ollenburger fragt an, ob in den ausgewiesenen Kosten des Wirtschaftshofes auch die Kosten des PSV stecken. Das verneint Frau Guth. Die Leistungen des PSV werden mit der
Zahlung der 3.000 € erfasst. Die Leistungen des Wirtschaftshofes werden mit Stundennachweisen erfasst und abgerechnet.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Sportstätten der Stadt Röbel/Müritz
mit Wirkung zum 01. August 2013.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der Turnhalle am Gotthunskamp vom 17. 07. 2001, die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung der städtischen Turnhalle am Gotthunskamp vom 05. 11. 2002 und die Gebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für die Nutzung des Sportplatzgebäudes auf dem Friesensportplatz vom 07. 10. 2003 außer Kraft.
