Beschlussvorlage - 25-2012-026
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Vertrages zur Zahlung einer Konzessionsabgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Antragsteller:
- Guth, Hannelore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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15.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die beiliegende 1. Änderung zum § 3 des Vertrages mit dem Eigenbetrieb Müritz-Elde-Wasser des Amtes Röbel-Müritz über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Wasserversorgung im Gebiet der Stadt Röbel/Müritz.
Die Änderung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz hat am 14.12.2010 beschlossen, eine Konzessionsabgabe für Trinkwasser ab 01.01.2011 zu erheben. Der Bürgermeister wurde ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Das ist so auch vollzogen worden und 2011 und 2012 wurden bereits Konzessionsabgaben von der MEWA an die Stadt ausgezahlt.
Im § 3 (1) des Vertrages wurde ein fester Betrag von 160.000 für die Gemeinden und die Stadt (außer Gemeinde Schwarz) festgesetzt. Grundlage waren die geplanten Umsatzerlöse für das Wirtschaftsjahr 2011 in Höhe von ca. 1.600.000 . Das entsprach auch den rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Gemeinden unter 25.000 Einwohnern 10 % der Entgelte als Höchstsätze vorgeben.
Die Umsätze verändern sich aber in den einzelnen Wirtschaftsjahren. Die Umsätze bei Trinkwasser gehen zurück, es wird weniger Trinkwasser verkauft. Die Konzessionsabgabe muss also variabel entsprechend der geplanten Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgesetzt werden. Ab 2012 wird der Umsatz im Wirtschaftsplan der MEWA nur noch auf 1.476.000 bis 1.479.000 im Finanzplanzeitraum festgesetzt.
Das wären dann im Amt insgesamt 147.600 für 2013, 12.400 weniger als 2012. Pro Einwohner sind das 0,83 (Stadt Röbel/Müritz 4.367 ) weniger.
Gemäß dem Leitfaden des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. ist eine Konzessionsabgabe nur dann zulässig, wenn das Unternehmen einen angemessenen handelsrechtlichen Gewinn im Veranlagungsjahr und den darauf folgenden fünf Jahren im Durchschnitt erzielt. Der Mindestgewinn berechnet sich nach 1,5 % bezogen auf das Sachanlagevermögen zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Für die MEWA wären das ca. 62,5 T als Voraussetzung für die Zahlung der Konzessionsabgabe. Nach dem vorläufigen Jahresabschluss 2011 wurde im Bereich Trinkwasser ein Gewinn von 92 T ausgewiesen. Damit sind gute Voraussetzungen gegeben, dass diese Bedingung für die künftige Auszahlung der Konzessionsabgabe erfüllt werden kann.
