15.11.2012 - 6.1 1. Änderung des Vertrages zur Zahlung einer Kon...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und erläutert kurz den Sachverhalt.

Frau Guth weist darauf hin, dass es durchaus möglich sein kann, dass sich die Konzessionsabgabe verringert, da die Umsätze bei der Versorgung mit Trinkwasser leider rückgängig sind. Das liegt sicher am Einwohnerrückgang in unserem Amt, aber auch am Sparverhalten der Bürger. Die Regelung mit den 10 % von den Erlösen  geht auf eine Anordnung aus dem Jahr 1941 zurück. Mit den Erlösen gehen auch die Gewinne zurück,

deshalb wird eine Neukalkulation spätestens in 2 Jahren unumgänglich sein.

Es ist notwendig, aufgrund dieser beiden gesetzlichen Grundlagen den § 3 im Konzessionsvertrag zu verändern.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die beiliegende 1. Änderung zum § 3 des Vertrages mit dem Eigenbetrieb Müritz-Elde-Wasser des Amtes Röbel-Müritz über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Wasserversorgung im Gebiet der Stadt Röbel/Müritz.

Die Änderung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

 

 

 

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