Beschlussvorlage - 06-2012-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung der Milchviehanlage am Standort Gotthun
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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02.08.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun erteilt zum beantragten Vorhaben „Erweiterung der Milchviehanlage am Standort Gotthun“ in der Gemarkung Gotthun, Flur 1, Flurstücke 405/1, 405/2, 407, 36/4 und 36/10 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gotthun wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem beantragten Vorhaben „Erweiterung der Milchviehanlage am Standort Gotthun“ aufgefordert.
Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Güllebehälters und eines Melkkarussels sowie den Umbau der bestehenden Milchviehställe.
Die bestehende Milchviehanlage soll in der Haltungsform von Festmist auf Gülle umgestellt werden. Die Anzahl der Tiere wird dabei reduziert, zusätzliche Güllelagerkapazitäten sind erforderlich.
Planungsrechtlich ist der westlich der Lindenstraße Standort der beantragten Anlage als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch - BauGB) einzustufen.
Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Weiterhin muss einer der in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Privilegierungstatbestände (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 BauGB) erfüllt sein.
Das Vorhaben ist aufgrund § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Land- und Forstwirtschaft) privilegiert.
