Beschlussvorlage - 25-2010-043
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Achter de Muer
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.11.2010
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.12.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme Sanierung Achter de Muer.
2. Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitte realisiert, der 1. Bauabschnitt im Jahr 2011 und der 2. Bauabschnitt in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Finanzrahmen im Jahr 2012 oder später. Der 1. BA umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung, eine Stellplatzanlage, die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien, den Abriss des Gebäudes Straße des Friedens 9 und weiterer baulicher Anlagen auf dem angrenzenden Flurstück 3/2 sowie Abrissmaßnahmen und Geländefreimachung im Bereich der zur Achter de Muer angrenzenden Wünnowniederung. Der 2. BA beinhaltet die Stellplatzanlage an der Großen Stavenstraße sowie die Verbindungswege Große Stavenstraße Achter de Muer (Verbindungsweg 1) und Kleine Stavenstraße Achter de Muer (Verbindungsweg 2).
3. Der Kostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird ca. 831,4 TEuro betragen,
davon - 1. BA 738,6 TEuro
- 2. BA 92,8 TEuro
4. Finanzierung
4.1 Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt Röbel/Müritz (Aufteilung der Förderung siehe Sachverhalt zum Beschlussvor-schlag). Die MEWA trägt anteilig Kosten am Regenwasserkanal.
4.2 Die Stadt Röbel/Müritz hat zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den förderfähigen Gesamtherstellungskosten (entspricht ca. 104,5 TEuro) zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 1,1 TEuro zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ergebnis der Beratung der Beschlussvorlage in den Ausschüssen wurde festgelegt, dass angesichts des von den Planern errechneten Finanzrahmens von 909,8 T, Einsparungen am Gesamtprojekt vorgenommen werden müssen. Zur Erörterung von Einsparmöglichkeiten und zur Reduzierung des Finanzrahmens im Jahr 2011 fanden inzwischen mehrere Beratungsrunden statt. Folgende Einsparungen bzw. Änderungen am ursprünglichen Planungskonzept wurden vorgenommen:
- Änderung Oberflächenmaterial Achter de Muer von Granit-Kleinsteinpflaster auf Altstadtpflaster aus Beton
- Änderung Oberflächenmaterial Fahrgasse Stellplatzanlage Große Stavenstraße von Granit-Kleinsteinpflaster in Polygonalpflaster (aus Altbeständen der Stadt)
- Wegfall der Kenntlichmachung des Verlaufs der ehem. Stadtmauer (großformatige Granitplatten)
- Beteiligung MEWA an Kosten des Regenwasserkanals
- Reduzierung Bänke auf 5 St.
- Reduzierung Abfallbehälter auf 3 St.
- Wegfall aller Fahrradanlehnbügel
- Wegfall Treppenabgang in die Wünnowniederung am nördlichem Balkon
- Wegfall südlicher Balkon
- Wegfall Maste mit Wimpel
- Reduzierung Eingriff in Wiesenflächen der Wünnowniederung
- Bildung eines 2. BA (beinhaltet die Stellplatzanlage Große Stavenstraße sowie die Verbindungswege 1 +2) mit Ausführungszeitraum 2012 oder in Folgejahren, je nach zur Verfügung stehendem Finanzrahmen
Die zwischenzeitlich favorisierte Ausführung der Oberfläche von Achter de Muer in Asphalt musste aus folgenden technischen Gründen wieder verworfen werden:
- problematischer Baugrund; Setzungserscheinungen und Rissbildungen können lt. Baugrundgutachten und Planer nicht ausgeschlossen werden. Bei der Ausführung der Oberfläche in Pflaster sind eventuelle Reparaturen von Setzungen fachtechnisch einfacher und qualitativ besser als bei Asphalt auszuführen. Risse wie im Asphalt können bei einer Pflasterdecke nicht entstehen;
- beengte räumliche Verhältnisse, die eine spezielle Fertigungstechnik bis hin zum Handeinbau des Asphalts erfordern. Hierbei ist gestalterisch und technisch mit Qualitätseinbußen zu rechnen;
- Bei späteren Neubebauungen entlang der Straße muss zur Verlegung von Haus- anschlüssen für Ver- und Entsorgung der Straßenkörper partiell wieder aufgenommen werden. Bei einer Pflasterdecke lässt sich die Straße technisch und qualitativ wesentlich unproblematischer als bei Asphalt wieder schließen;
Die Straße Achter de Muer befindet sich in einem äußerst schlechten Bauzustand. Sie hat unterschiedliche Befestigungsarten, zeigt starke Setzungen, erhebliche Schlaglöcher und verkehrstechnische Mängel. Die Stadt Röbel/Müritz beabsichtigt deshalb im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes die Straße Achter de Muer zu sanieren bzw. neu zu gestalten.
Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet folgende Einzelmaßnahmen:
- Sanierung und Neugestaltung der Straße Achter de Muer von der Straße des Friedens bis
zur Mühlenstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 366 m;
- Neubau eines Verbindungsweges zwischen Große Stavenstraße und Achter de Muer auf
einer Länge von ca. 27m (2. BA);
- Neubau Stellplatzanlage mit 10 Stellplätzen vor dem Kreuzungsbereich zur Straße des
Friedens;
- Neugestaltung Stellplatzanlage an der Großen Stavenstraße mit 15 Stellplätzen (2. BA);
- Neubau einer Straßenentwässerungskanalisation im Bereich Achter de Muer;
- Neugestaltung der Freianlagen östlich Achter de Muer im Bereich der ehem. Gartennut-
zung und Kleintierhaltung, einschließlich erforderlicher Geländefreimachung;
- Abriss Gebäude Straße des Friedens 10 und weiterer baulichen Anlagen auf dem angren-
zenden Flurstück 3/2;
- erforderliche Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Stadtmauer für die Durchführung der
Straßenbauarbeiten;
Folgende wesentliche Ziele und Zwecke werden neben den Sanierungs- und Umgestal-tungsmaßnahmen verfolgt:
- Schaffung eines zusammenhängenden Straßenraumes als Mischverkehrsfläche mit
Hauptnutzung durch Fußgänger und Radfahrer und untergeordnetem Anliegerverkehr
- Reduzierung der Verkehrsbelastung durch Unterbindung von Durchgangsverkehr
- Erhöhung der Verkehrssicherheit mittels verbesserter Ebenheit, richtlinienkonformer Tras-
sierung in Längs- und Querneigung und Herstellung einer funktionsfähigen Oberflächen-
wasserfassung
- Optische und funktionale Aufwertung des Straßenraumes durch Einsatz von Gestaltungs-
elementen mit promenadenartigem Charakter;
- Erhaltung und Ergänzung der Lindenreihe als prägendes Element sowie Pflegemaßnah-
men am vorhandenen Baumbestand;
- Schaffung von Blickbeziehungen Richtung Müritz durch Bau Aussichtsbalkon;
Achter de Muer wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Fahrtrichtung verläuft von der Mühlenstraße zur Straße des Friedens. Die Straße erfüllt die Funktionen einer Anlieger-straße.
Die Verkehrsfläche befindet sich innerhalb der für die gesamte Innenstadt geltenden Zonen-regelung Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Auf Grund des engen Straßenraumes ist die Anordnung von Gehwegen nicht möglich (außer bei der Wohnbebauung im Anschlussbe-reich zur Straße des Friedens). Die Straße, mit wechselnden Breiten von 3,60 m bis 4,50 m, wird deshalb als Mischverkehrsfläche gestaltet. Das bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer den gesamten Straßenraum gleichberechtigt nutzen können.
Durch einen entsprechenden Materialeinsatz sowie durch die Orientierung der Planung am historischen Charakter des Straßenraumes in seinen räumlichen Profilen, soll die harmo-nische Wirkung des Bildes der historischen Innenstadt erhalten und vervollständigt werden. Dieses dokumentiert sich in der Verwendung von Altstadtpflaster in Beton für die Mischver-kehrsfläche, rot-buntem Granit-Lesesteinpflaster für die Traufstreifen vor Gebäuden und Granit-Polygonalpflaster für die Stellplatzanlagen. In der Mitte der Verkehrsfläche wird ein Band aus großformatigen Granit-Läufersteinen angeordnet. Damit soll eine optische Trennung zwischen westlich gelegener Fahrgasse und den überwiegend durch Fußgänger und Radfahrer zu nutzenden östlichen Bereich erzielt werden.
Mit den Versorgungsträgern wird ein Konzept abgestimmt, dass die Grundversorgung mit Medien für eine zukünftige Bebauung der Westseite der Achter de Muer gewährleistet. Da auf der Westseite gegenwärtig noch keine Abnehmer vorhanden sind, wird die Verlegung von Grundstücksanschlüssen durch die Versorgungsträger zur Zeit abgelehnt. Erst wenn Bebauung bzw. Abnehmer zu verzeichnen sind, werden die notwendigen Grundstücksan-schlüsse durch die Versorgungsträger hergestellt.
Die Bauausführung beginnt im 4. Quartal diesen Jahres mit dem Abriss des Gebäudes Straße d. Friedens 9. Im ersten Quartal 2011 folgt die Geländefreimachung im östlich der Straße angrenzenden Niederungsbereich. Die Baumaßnahmen an der Straße (1. BA) sollen ab Frühjahr 2011 erfolgen. Der 2. BA wird in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten für das Jahr 2012 oder in einem der folgenden Jahre eingeordnet.
Weitere technische Details sind den in der Anlage enthaltenen jeweiligen bautechnischen Erläuterungsberichten zu entnehmen.
Kosten- und Finanzierungsübersicht
Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Achter de Muer setzen sich mit allen Teillosen wie folgt zusammen:
1. BA
a) Los 1 Straßenbau
§ Bauhauptkosten 330.273,79
§ Baunebenkosten 87.614,18
Gesamt 417.887,97
b) Los 2 Regenwasserkanal
§ Bauhauptkosten 74.386,31
§ Baunebenkosten 11.678,65
Gesamt 86.064,96
c) Los 3 Freianlagen und Los 4 Mauersicherung
§ Bauhauptkosten 133.742,26
§ Baunebenkosten 24.276,69
Gesamt 158.018,95
Gesamtkosten 1. BA a-c 661.971,88
d) Freilegung von Grundstücken
Abbruch Straße des Friedens 9
§ Bauhauptkosten 42.255,40
§ Baunebenkosten 7.890,00
Gesamt 50.145,40
Geländefreimachung Wünnowniederung
§ Bauhauptkosten 21.700,00
§ Baunebenkosten 4.760,00
Gesamt 26.460,00
Gesamt d 76.605,40
Gesamtkosten 1. BA a-d 738.577,28
2. BA
Los 1 Straßenbau
a) Los 1 Straßenbau
§ Bauhauptkosten 55.358,80
§ Baunebenkosten 20.828,52
Gesamt 76.187,32
b) Los 2 Regenwasserkanal
§ Bauhauptkosten 11.420,43
§ Baunebenkosten 5.222,58
Gesamt 16.643,01
Gesamtkosten 2. BA a+b 92.830,33
Gesamtkosten 1. + 2. BA 831.407,61
Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
- Städtebauförderungsmittel 1. BA (a-c) 603.727,00
- Städtebaufördermittel 1. BA (d) 76.605,40
- Städtebauförderungsmittel 2. BA (a-b) 92.549,51
- Überschreitung Förderobergrenzen 0,00
- Beteiligung MEWA (Regenkanal 1. BA) - 51.293,63
- Beteiligung MEWA (Deckenschluss 1.BA) - 6.146,49
- 15 % Eigenanteil Stadt auf 1. BA (a-c) - 90.516,96
(gem. Erlass MVBL 1/2010)
- 15 % Eigenanteil Stadt auf 2. BA (a-b) - 13.924,55
- verbleibende Städtebauförd.mittel 611.000,49
Eigenanteil Stadt
- 33,33 % der Stä.bauförd.mittel 1. BA (a-c) 201.222,28
- 33,33 % der Stä.bauförd.mittel 1. BA(d) 25.532,58
- 33.33 % der Stä.bauförd.mittel 2. BA (a-b) 30.846,75
- Überschreitung Förderobergrenze 0,00
- 15 % Eigenanteil Stadt auf 1. BA (a-c) 90.516,96
(gem. Erlass MVBL 1/2010)
- 15 % Eigenanteil Stadt auf 2. BA (a-b) 13.924,55
- nicht förderfähige Kosten 1.085,36
Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:
- Schilder/Markierungen 1. BA 714,00
- anteil. Honorar Verkehrsanl. 90,55
- Schilder/Markierungen 2. BA 238,00
- anteil. Honorar Verkehrsanl. 42,81
Gesamt 1.085,36
Eigenanteil Stadt gesamt 1. BA (a-d) 318.076,37 (Ausführung 2011)
Eigenanteil Stadt gesamt 2. BA (a-b) 45.052,11 (Ausführung 2012 oder später)
Anmerkung:
Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung wurde mit Erlass Nr. 1/2010 festgelegt, dass ab 2010 bei der Realisierung von Erschließungsanlagen die Kommunen einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den förderfähigen Gesamtherstellungskosten zu tragen haben.
