18.11.2010 - 6.3 Sanierung Achter de Muer

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Herr Hagen informiert über die Beratung im Bauausschuss. Die Kosten wurden als zu hoch angesehen und deshalb der Verwaltung der Auftrag erteilt gemeinsam mit den Planern nach Einsparungen zu suchen. Ein Problem bei dieser Maßnahme ist der schlechte Baugrund.

Es wurden im Bauausschuss schon einige Einsparungsmöglichkeiten diskutiert, z. B. der Austausch des Granitpflasters oder die Aufteilung in Bauabschnitte.

Im Hauptausschuss soll das Ergebnis vorgestellt werden und der Hauptausschuss entscheidet dann über die Weiterleitung in die Stadtvertretung.

Der Finanzausschuss schließt sich der Auffassung des Bauausschusses an.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Achter de Muer“.
  2. Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitte realisiert, der 1. Bauabschnitt im Jahr 2011 und der 2. Bauabschnitt in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Finanzrahmen im Jahr 2012 oder später. Der 1. BA umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung, eine Stellplatzanlage, die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien, den Abriss des Gebäudes Straße des Friedens 9 und weiterer baulicher Anlagen auf dem angrenzenden Flurstück 3/2 sowie Abrissmaßnahmen und Geländefreimachung im Bereich der zur Achter de Muer angrenzenden Wünnowniederung. Der 2. BA beinhaltet die  Stellplatzanlage an der Großen Stavenstraße sowie die Verbindungswege Große Stavenstraße – Achter de Muer (Verbindungsweg 1) und Kleine Stavenstraße – Achter de Muer (Verbindungsweg 2).
  3. Der Kostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird ca. 831,4 TEuro betragen,

davon                            - 1. BA                            738,6 TEuro

                                          - 2. BA                              92,8 TEuro

  1.    Finanzierung

4.1  Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt Röbel/Müritz (Aufteilung der Förderung siehe Sachverhalt zum Beschlussvor-schlag). Die MEWA trägt anteilig Kosten am Regenwasserkanal.

4.2  Die Stadt Röbel/Müritz hat zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den förderfähigen Gesamtherstellungskosten (entspricht ca. 104,5 TEuro) zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 1,1 TEuro zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

 

 

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