Beschlussvorlage - 25-2010-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Abriss des Gebäudes der ehemaligen Gasanstalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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06.09.2010
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Gestoppt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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28.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt den Abriss des
auf dem Flurstück
21/27, Flur 7, Gemarkung
Röbel, gelegenen Gebäudeteils der ehemaligen Gasanstalt.
Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt, dass der auf dem angrenzenden Flurstück 20/2,
Flur 7, Gemarkung Röbel
befindliche Gebäudeteil der Wohnungsbaugesellschaft mbH
Röbel/Müritz ebenfalls
abgerissen wird.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das
Städtebauförderprogramm der Stadt
Röbel/Müritz.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ehemalige Gasanstalt befindet sich im Sanierungsgebiet
„Innenstadt“ der Stadt Röbel/ Müritz. Ziel der Stadtsanierung ist
eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erhöhung der Attraktivität der
Innenstadt. Der äußerst schlechte Bauzustand des Gebäudes stellt einen
städtebaulichen Missstand dar und steht deshalb den Sanierungszielen entgegen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass sich mit dem am Töpferwall geplanten
Vorhaben der AWO „Altenpflegeheim und betreute Wohnungen“ eine
städtebauliche Aufwertung dieser
Bereiche des Töpferwalls empfiehlt.
Der Vorbehalt zum Beschluss liegt in dem Problem begründet, dass die im
Beschluss genannten Flurstücksgrenzen direkt durch das Gebäude verlaufen. Die
hieraus resultierenden Sachverhalte und Abhängigkeiten müssen im weiteren
Verlauf der Vorbereitung der Abrissmaßnahme erst geklärt werden.
Die Finanzierung der Maßnahme soll über Städtebauförderungsmittel
erfolgen. Eine Kostenermittlung liegt noch nicht vor. Sobald die Kosten für die
Abrissmaßnahme ermittelt sind, wird die Verwaltung über deren Höhe
informieren.
