06.09.2010 - 7.6 Grundsatzbeschluss zum Abriss des Gebäudes der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Datum:
- Mo., 06.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert den Verfahrensstand zum Bauvorhaben der AWO am Töpferwall. Durch den Landkreis Müritz wurde der Bauvorbescheid erstellt, das Standortgutachten liegt vor. Zurzeit wird das Verkehrswertgutachten erarbeitet. Je nach Ergebnis wird der Hauptausschuss bzw. die Stadtvertretung über den Verkauf entscheiden.
Die Planung des Bauvorhabens soll über den Winter 2010/11 erfolgen, Baubeginn ist für Mai 2011 und Fertigstellung im Herbst 2012 angedacht.
Die Baufläche beträgt insgesamt 4.200 m², davon 1.300 m² überbaut, die Restfläche von 2.900 m² für die Außenanlagen. Es werden ca. 50 Arbeitsplätze geschaffen.
Die Abstimmung mit der Stadtplanerin zum Abriss des Gebäudes der ehemaligen Gasanstalt ist erfolgt. Die Finanzierung der Maßnahme über Städtebaufördermittel ist möglich.
Das Gebäude gehört je zur Hälfte der Wohnungsbaugesellschaft und der Stadt Röbel/Müritz, jedoch wird davon ausgegangen, dass mit der Wohnungsbaugesellschaft eine Einigung erzielt wird.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt den Abriss des auf dem Flurstück
21/27, Flur 7, Gemarkung Röbel, gelegenen Gebäudeteils der ehemaligen Gasanstalt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der auf dem angrenzenden Flurstück 20/2,
Flur 7, Gemarkung Röbel befindliche Gebäudeteil der Wohnungsbaugesellschaft mbH
Röbel/Müritz ebenfalls abgerissen wird.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderprogramm der Stadt
Röbel/Müritz.
