Beschlussvorlage - 06-2010-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbargemeindliche Abstimmung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 20 "Piratenland Warenshof", Teilgebiet Bürgersolaranlage der Stadt Waren (Müritz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Neudeck
- Antragsteller:
- Neudeck, Britta
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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09.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Stellungnahme gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Warenshof ca. 3,0 km westlich des Stadtzentrums von Waren (Müritz).
Durch die 1. Änderung des B-Planes soll die Errichtung von Solaranlagen auf einem Teilgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes ermöglicht werden. Dazu wird die Fläche SO Freizeitpark Z/S in ein Sondergebiet Photovoltaik SO-PO geändert.
Auf den derzeit brachliegenden Flächen des SO Photovoltaik soll auf einer Fläche von ca. 6,16 ha eine großflächige Anlage zur Gewinnung von Solarenergie entstehen. Die Module werden parallel in südlicher Richtung mittels Leichtmetallkonstruktion mit fest definiertem Winkel zur Sonne aufgeständert. Die Module werden auf s. g. „Solartischen“ mit einer Länge von ca. 10 m und einer Breite von ca. 3,30 m angeordnet. Die Tische werden hintereinander in einem lichten Reihenabstand von 6,0 m aufgestellt. Die Befestigung des Modulgestells erfolgt mit Metallpfosten, die in den unbefestigten Boden gerammt werden. Durch den Verzicht auf Fundamente wird der Erhalt des Offenlandes ermöglicht. Nach Nutzungsende der Photovoltaikanlagen werden die Anlagen so zurückgebaut, dass eine weitere Nutzung ohne Einschränkung möglich ist.
Hinsichtlich der sich aus dem Bebauungsplan Nr. 20 ergebenen Änderungserfordernissen wird der Flächennutzungsplan der Stadt Waren (Müritz) parallel angepasst.
Durch die 1. Änderung des B-Planes Nr. 20 „Piratenland Warenshof“, Teilgebiet Bürgersolaranlage werden die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Gotthun nicht berührt.
