Beschlussvorlage - 25-2009-065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 22. Oktober 2009 mit Gültigkeit ab 01. November 2009, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Röbeler Kinderhaus“ e. v., Glienholzweg 16, 17207 Röbel/Müritz, dem Verein „Röbeler Kinderhaus“ e. V., Glienholzweg 16, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) vom 01. April 2004 soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Müritz, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78 b bis 78 c des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbaren Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Verträgen werden leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird im § 20 KiföG M-V wie folgt geregelt:

„Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.“

 

Betreuungsverhältnis                                                                          Elternbeitrag

                                                                                                            ab 01. 11. 2009

 

Kinderkrippe    Ganztagsbetreuung                                                                211,88 €

                        Teilzeitbetreuung                                                                    123,61 €

                        Halbtagsbetreuung                                                                    80,39 €

Kindergarten   Ganztagsbetreuung                                                                136,08 €

                        Teilzeitbetreuung                                                                      79,59 €

                        Halbtagsbetreuung                                                                    51,52 €

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

4641.7170

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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