30.11.2009 - 12 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 30.11.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 22. Oktober 2009 mit Gültigkeit ab 01. November 2009, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Röbeler Kinderhaus“ e. v., Glienholzweg 16, 17207 Röbel/Müritz, dem Verein „Röbeler Kinderhaus“ e. V., Glienholzweg 16, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).
Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.
