Beschlussvorlage - BV-30-2026-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.04.2026 (GVBl. M-V S. 300, 303) beschließt die Gemeindevertretung Südmüritz die Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 "Eichenweg" OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil  A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung
     
  2. die zusammen mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 "Eichenweg" OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.03.2025 (GVOBl. M-V S. 130) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) als Satzung beschlossen

 

  1. die Begründung wird gebilligt
     
  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 "Eichenweg" OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
    Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 "Eichenweg" OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
     

  

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Sachverhalt

Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 "Eichenweg" OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz wurden die nach Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt.

 

Der Satzungsbeschluss stellt den Abschluss des Planungsverfahrens zum Bebauungsplan dar.

 

Da die Gemeinde Südmüritz nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist die Verfahrensakte zum Bebauungsplan Nr. 1/2000 dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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