Beschlussvorlage - BV-18-2026-016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „Tourismusquartier am Claassee – öffentliche Erschließungsflächen“ der Gemeinde Rechlin (Stand 13.03.2026) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 16.03.2026) inklusive der Anlagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „Tourismusgebiet am Claassee – öffentliche Erschließung” der Gemeinde Rechlin und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
    Die Internetseiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
     
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
     

 

 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Bauleitplanung für den ehemaligen Bundeswehrstandort in Rechlin-Nord wurde nach der für das Gesamtgebiet durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (21.06.2021 bis 09.07.2021) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Beschluss vom 06.01.2022 eine Aufteilung des Planungsareal in die später öffentlichen Erschließungsflächen und die drei Entwicklungsbereiche (Museum, Gewerbe, Tourismus) vorgenommen.

 

Die Bauleitplanung für die öffentlichen Erschließungsflächen wurde weiter bearbeitet und dazu im Zeitraum im vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 eine Entwurfsbeteiligung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Entwurf zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

Aufgrund der Komplexität der Gesamtplanung und den parallel zur Bauleitplanung laufenden Fachplanungen für die öffentlichen Erschließungsflächen und -anlagen bestand die Notwendigkeit, die Flächen für die später öffentlichen Erschließungsanlagen neu zu ordnen und einen aktualisierten Entwurfsstand auszuarbeiten.

 

Dieser liegt nunmehr vor und wird nach Billigung durch die Gemeindevertretung erneut den Behörden und sonstigen TöB sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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