Beschlussvorlage - BV-18-2026-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 €.

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin wurde durch ein Büro aus Rostock, NKHR-Beratung, erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2021 gemäß dem Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2021     813.873,94 €

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt       0,00 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2021          38.883,53 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde auch unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren (0,00 €) erreicht. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren mit 756.512,00 € ebenfalls erreicht.

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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