Beschlussvorlage - BV-04-2025-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hybridpark Bütow" der Gemeinde Bütow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Karoline Kassner
- Beteiligt:
- Bauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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13.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:
- die Billigung des beiliegenden Dokumentes „Realisierung des Vorhabens „Hybridpark Bütow““ inklusive Anlagen in der Fassung vom Oktober 2025 mit den Ausführungen des Vorhabenträgers zu den Kriterien des Zielabweichungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“.
- die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“ der Gemeinde Bütow den Antrag auf Zielabweichung in der vorliegenden Fassung von Oktober 2025 für die Überplanung von Ackerflächen mit einer Photovoltaikanlage im Bereich des Windparks Bütow-Zepkow beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen.
Sachverhalt
An die Gemeinde Bütow wurde im Jahr 2022 der Wunsch herangetragen, einen im Windpark Bütow-Zepkow gelegenen Bereich im privaten Eigentum mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu überplanen. Das beabsichtigte Planungsziel besteht darin, zusätzlich zur Nutzung der Windenergie im bestehenden Windeignungsgebiet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Daraufhin fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow am 01.12.2022 einen Grundsatzbeschluss zur Befürwortung des Planungsvorhabens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hybrid-Kraftwerk Bütow“ (BV-04-2022-022).
Durch die Amtsverwaltung wurde eine Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landeplanung Mecklenburgische Seenplatte übergeben. Mit Datum vom 17.01.2023 erging die landesplanerische Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass das beabsichtigte Planungsvorhaben nicht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) entspricht. Aus diesem Grund ist ein Zielabweichungsverfahren notwendig.
Mit Beschluss vom 24.07.2025, BV-04-2025-010, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des bestehenden Windparks Bütow-Zepkow eingeleitet.
Durch den Vorhabenträger wurde nunmehr der Antrag für das Zielabweichungsverfahren erarbeitet. Nach der Billigung der Unterlage zum Zielabweichungsverfahren inklusive der Anlagen sollen diese beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht werden. Das Zielabweichungsverfahren ist von der Gemeinde zu beantragen.
Zur Erläuterung:
Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet einer Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V von 2016) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS von 2011) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert und durch die Gemeinden bei der Bauleitplanung auf Gemeindeebene zu berücksichtigen.
Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z. B im 110m Korridor an Autobahnen und Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.
Nach dem am 10.06.2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beratenen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ -Drucksache 7/6169- sollen weitere Flächen für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen geprüft und bei Einhaltung von nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) in einem Zielabweichungsverfahren zugelassen werden.
Zuständige Behörde für das Zielabweichungsverfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern als Oberste Landesplanungsbehörde.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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55,1 kB
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2,4 MB
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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7
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(wie Dokument)
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213,7 kB
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