Beschlussvorlage - BV-18-2025-007
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 21a "Freizeitgelände Kulturkosmos" der Gemeinde Rechlin - Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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03.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin (Stand Februar 2025) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 05.05.2022 das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Freizeitgelände Kulturkosmos“ im Territorium der Gemeinde Rechlin eingeleitet.
Die sich in der Nachbargemeinde Lärz befindlichen Flächen werden ebenfalls mit einem Bebauungsplan überplant.
Durch die vom Kulturkosmos beauftragten Planungsbüros wurden die nunmehr vorliegenden Unterlagen Stand Vorentwurf ausgearbeitet.
Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Gemeindevertretung wird im Rahmen des förmlichen Bauleitplanverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Auch erfolgt eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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