03.03.2025 - 8.3 Bebauungsplan Nr. 21a "Freizeitgelände Kulturko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Kurze Erläuterung der Beschlussvorlage durch den Bürgermeister.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin (Stand Februar 2025) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutz­recht­lichem Fachbeitrag werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
     
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
     
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

13

13

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21a „Freizeitgelände Kulturkosmos“ der Gemeinde Rechlin wurde im Internet veröffentlich und im Amt Röbel-Müritz zur Einsichtnahme ausgelegt. Der Auslegungszeitraum wurde im Müritz-Anzeiger bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe von Stellungnahem aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage