Beschlussvorlage - BV-20-2024-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sietow beschließt die dem Beschlussvorschlag beiliegende „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Wasserwanderrastplatz in Sietow“ (Anlage 1) einschließlich der dem Beschlussvorschlag beigefügten Kalkulation (Anlage 2). Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

Die Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Wasserwanderrastplatz Sietow vom 09.12.2019 sowie die 1. Änderung vom 01.01.2021 und die 2. Änderung vom 25.11.2021 treten mit Wirksamwerden der neuen Satzung außer Kraft. 

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Sachverhalt

Aufgrund gestiegener Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung/Unterhaltung und Nutzung entstehen, wurde eine neue Kalkulation erforderlich.

Als Anlage 2 ist diesem Beschluss die Kalkulation beigefügt.

Die Einnahmen-/Kostenaufstellung basiert auf den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2023 – 2024 und eine für 2025 - 2027 ausgerichtete Kostenschätzung.

In der Kostenschätzung für die Jahre 2025 – 2027 ist eine Erhöhung des Verwalterentgeltes in Höhe von 20.000,00 €/Jahr und Reparaturkosten im Bereich Müllstation und Sanitärgebäude (z.B. Prüfung Dichtigkeit Dach, Umstellung Duschautomaten etc) berücksichtigt.

Folgende Nutzungsentgelte wurden kalkuliert:

 

Liegeplatzgebühr (Tageslieger)

- je angefangenen Bootslängenmeter pro Tag    2,00 €

- jede Person ab 10 Jahre pro Tag     1,00 €  

Saisonliegeplätze:

-150,00 €/m Bootslänge - zzgl. 105,00 € Strom, zzgl. 50,00 € Müllentsorgung

(Wegfall Unterscheidung einzelner Bootslängen)

Weitere Entgelte:

- Slipgebühren      15,00 €/je Slipvorgang

- Fäkalientankentsorgungsgebühren            6,00 €/je angefangene 100l

- Elektroanschlussgebühren betragen:                3,00 /Tag

- Trinkwasserentnahmegebühren     1,00 €/je angefangene 100l

- Duschgebühren je Nutzung      0,50 €

- WC–Nutzungsgebühren         0,50 €

- Chemietoilettenentsorgungsgebühren    3,00 €          

 

Eine Erhöhung der Duschgebühren ist für die Zukunft ratsam und notwendig, ist aber aufgrund der im Moment vorhandenen Duschautomaten, eingestellt mit 0,50 €, nicht möglich.

 

In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wird der Gemeindevertretung empfohlen, keine 3. Änderung, sondern die Satzung wegen der Übersichtlichkeit insgesamt zu beschließen.

 

Für die vorgeschlagenen Nutzungsentgelte wurden Vergleichsobjekte herangezogen (siehe Anlage 3).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 x

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

ab 2025

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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