23.01.2025 - 9.3 Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wurden durch M. Schmidt und E. Catalán Bermudez einige Änderungen vorgeschlagen.

 

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Geänderter Beschluss:

Folgende Änderungen werden beschlossen:

§ 6

Gebühren gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 werden nicht erhoben für die Benutzung der Liegeplätze sowie der Slipanlage durch:

- FFw einfügen

 

§ 8 Abs. (3)

Fahrzeuge, die nicht länger als zwei Stunden anlegen, sind gebührenbefreit. Über zwei Stunden bis maximal drei Stunden ist eine Liegegebühr in Höhe von 2,00 € zu zahlen. Über drei Stunden werden Liegeplatzgebühren entsprechend § 8 Abs. 1 erhoben.

 

Die Gemeindevertretung Sietow beschließt die dem Beschlussvorschlag beiliegende „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Wasserwanderrastplatz in Sietow“ (Anlage 1) einschließlich der dem Beschlussvorschlag beigefügten Kalkulation (Anlage 2). Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

Die Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Wasserwanderrastplatz Sietow vom 09.12.2019 sowie die 1. Änderung vom 01.01.2021 und die 2. Änderung vom 25.11.2021 treten mit Wirksamwerden der neuen Satzung außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Satzung wurde veröffentlicht.

 

 

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Anlagen zur Vorlage