Beschlussvorlage - BV-30-2024-014
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 "Bootsschuppen am Müritzhals" OT Gneve der Gemeinde Südmüritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Südmüritz
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Entscheidung
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16.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:
- gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.
Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
- die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist über den Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die ehemalige Gemeinde Ludorf hat mit Beschluss (14-2016-012) vom 20.10.2016 das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den vor der Stadt Röbel/Müritz gelegen Bereich der Bootsschuppen am Müritzhals eingeleitet. Nach der im Jahr 2019 erfolgten Gemeindefusion wird das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan unter zusätzlicher Nennung des Ortsteils, in dem sich das zu überplanende Areal befindet, fortgesetzt.
Zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigten Ziele wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz mit Beschluss (30-2022-024) vom 06.10.2022 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen. Die Geltungsdauer dieser Satzung beläuft sich gemäß § 17 BauGB auf 2 Jahre, welche somit mit Ablauf des 16.10.2024 außer Kraft tritt.
Zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz beabsichtigten Ziele ist eine Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre erforderlich.
Der Beschluss über die Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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87,6 kB
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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