Informationsvorlage - IV-25-2024-006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Jörgenbarg“ ist seitens der Stadt Röbel/Müritz der Bau einer innerörtlichen Umgehungsstraße geplant.

 

Nach europaweiter Ausschreibung hat die Stadtvertretung in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Möller beschlossen.

Das IB Möller hat hierzu mehrere Trassenvarianten (Anlage 1) untersucht. Zudem wurden bereits Vorgespräche mit dem Straßenbauamt geführt und die grundsätzliche Vorgehensweise abgestimmt.

Ergänzend hat das mit der Bauleitplanung beauftragte Büro A&S Neubrandenburg die Trassenvarianten in Hinblick auf die städtebauliche Gesamtsituation betrachtet und ein städtebauliches Konzept für den ersten Teilbebauungsplan entwickelt. In Folge der Bewertungen in Hinblick auf städtebauliche, topographische, schalltechnischer und weiterer Aspekte, haben sich zwei Varianten ergeben (Anlage 2 und 3).

Die gelbe Trassenvariante (Anlage 2) verschwenkt an den südlichen Rand des Entwicklungsbereiches, ohne diesen zu zerschneiden. Die schwarze Variante (Anlage 3) ist eine weitere Untervariante mit vorteilhafteren Grundstückszuschnitten.

Bei beiden Varianten ist es möglich, den ersten Teilbebauungsplan unabhängig vom Bau der Umgehungsstraße zu erschließen, wodurch das Bebauungsplan- und das Planfeststellungsverfahren nach Trassenfestlegung parallel und unabhängig voneinander vorangebracht werden können.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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