Beschlussvorlage - BV-03-2023-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Buchholz beschließt, den Mitgliedern des Wahlvorstandes der Gemeinde Buchholz als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag jeweils 25,00 € zuzüglich der gesetzlich Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in).

 

Gemäß  § 14 Abs. 1 Satz. 2 Landes – und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Buchholz zusätzlich finanzielle Mittel bereit.

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person wird auf 25,00 € erhöht. 

Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für seine Tätigkeit pro Tag nicht mehr 41,00 € sondern 50,00 €. (60,00 € der Wahlvorsteher/in)

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto 12100

 

 

 

 

 

 

                           50190000

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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