Beschlussvorlage - BV-03-2023-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Moeller
- Antragsteller:
- Moeller, Katja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Buchholz
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in).
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz. 2 Landes – und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Buchholz zusätzlich finanzielle Mittel bereit.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person wird auf 25,00 € erhöht.
Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für seine Tätigkeit pro Tag nicht mehr 41,00 € sondern 50,00 €. (60,00 € der Wahlvorsteher/in)
