21.09.2023 - 9.4 Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Buchholz beschließt, den Mitgliedern des Wahlvorstandes der Gemeinde Buchholz als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag jeweils 25,00 € zuzüglich der gesetzlich Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

5

5

5

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.