Beschlussvorlage - BV-02-2023-009
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 "Wohngebiet am Wiesenweg" der Gemeinde Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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13.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
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der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ im erneuten Entwurf umfasst die Flurstücke 15/10, 15/19, 15/22, 26/1, 27/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 16/1 und 71/2 in der Gemarkung Bollewick, Flur 1 und ist in der Übersichtskarte dargestellt.
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die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“der Gemeinde Bollewick erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
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der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Juni 2023) gebilligt.
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der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ und die Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Der Entwurf (Stand November 2022) des Bebauungsplanes hatte im Zeitraum vom 09.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023 öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.01.2023 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf (Stand November 2022) wurde die Planung überarbeitet und die nun vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes mit Stand Juni 2023 erstellt.
Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde der Geltungsbereich des geänderten Entwurfes sowie die Wohnbaufläche reduziert und das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB als Änderungsverfahren des bestehenden Bebauungsplanes fortgeführt. Nach § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Die Voraussetzung für dieses Verfahren ist die Einhaltung der in § 13a BauGB festgelegten Kriterien, diese sind gemäß der Verfahrensprüfung in der Begründung erfüllt.
Aufgrund der vorgenommenen Veränderungen sind die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.
Anlagen
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