13.07.2023 - 8.5 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bollewick
- Datum:
- Do., 13.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund der Berücksichtigung weiterer Baugebiete im Amtsbereich wurde die Anzahl der WE auf 24 reduziert. Für das Problem Einengung der Zufahrtsstraße wurde eine Lösung gefunden. Mit den betroffenen Anwohnern, die gegen den Planentwurf Einspruch eingelegt hatten, wurden, teils mit Anwesenheit des Anwaltes der Anwohner, mehrfach Gespräche geführt.
Die Entscheidung zum Einspruch wird ihnen nach der Beschlussfassung durch die GV schriftlich mitgeteilt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
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der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ im erneuten Entwurf umfasst die Flurstücke 15/10, 15/19, 15/22, 26/1, 27/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 16/1 und 71/2 in der Gemarkung Bollewick, Flur 1 und ist in der Übersichtskarte dargestellt.
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die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“der Gemeinde Bollewick erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
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der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Juni 2023) gebilligt.
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der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ und die Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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1,9 MB
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221,8 kB
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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