Beschlussvorlage - BV-05-2022-043
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken für großflächige Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Antragsteller:
- Moritz Albrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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29.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- Die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“, dessen Aufstellung am 25.01.2022 gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemeinde Fincken beschlossen wurde (BV-05-2022-006).
Der geänderte Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Knüppeldamm, Flur 1 Teilflächen der Flurstücke 101/1, 102/ und 103 nordöstlich der Kreisstraße MSE 11.
Ziel und Zweck der Planung ist:
- Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“.
- Der Beschluss zum geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit den durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken durch Beschluss bestätigten Unterlagen zu ergänzen.
Sachverhalt
Es besteht das Interesse des Vorhabenträgers, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Bereich der Gemarkung Knüppeldamm mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu überplanen, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zu erlangen. Ein Aufstellungsbeschluss (BV-05-2022-006) erfolgte bereits am 25.01.2022.
Nach mehreren Gesprächen zwischen dem Vorhabenträger, dem Planungsbüro, der Gemeindevertretung und der Bürgerinitiative, wurde im gemeinsamen Konsens die Flächenkulisse verändert und mit einer anderen geplanten Vorhabensfläche kombiniert. Die neue Flächengröße beträgt damit 17,1 ha. Die Änderung des Geltungsbereiches erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken.
Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet einer Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-LVO M-V)) vom 27.05.2016 (GVOBl. M-V 2016, S. 322) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS-LVO M-V)) vom 15.06.2011 (GVOBl. Nr. 10/2011, S. 362) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert und durch die Gemeinden zu berücksichtigen.
Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z.B. im 110 m Korridor an Autobahnen und an Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.
Das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Geltungsbereich ca. 17,1 ha) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Gemeinde Fincken entspricht nicht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS).
Nach dem am 10.06.2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beratenen Antrag der Fraktion der SPD und CDU „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ -Drucksache 7/6169- sollen weitere Flächen für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen geprüft und bei Einhaltung von nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) in einem Zielabweichungsverfahren zugelassen werden. Die im Zuge dessen zu erfüllenden Kriterien nach den Kriterienkatalogen A und B werden nach Zusage des Vorhabenträgers bis spätestens zum Sitzungstermin vorgelegt.
Zuständige Behörde für das Zielabweichungsverfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit als Oberste Landesplanungsbehörde.
Das Zielabweichungsverfahren ist von der Gemeinde zu beantragen. Die Grundlage dafür ist nach Auskunft des Ministeriums ein förmlicher Aufstellungsbeschluss für ein entsprechendes Bauleitplanverfahren.
Weitere Grundlage des Zielabweichungsverfahrens sind die Kriterien der Kriterienkataloge A und B, wobei besonders die Kriterien der Kategorie B in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung auszuarbeiten sind. Der Antrag auf Zielabweichung wurde bereits am 23.03.2022 gestellt. Hier gab es seitens des Ministeriums Nachforderungen, die bisher nicht erfüllt wurden. Der geänderte Geltungsbereich und die damit verbundene Überarbeitung der Antragsunterlagen wird daher auch zum Anlass genommen, jenen ursprünglichen Nachforderungen zu entsprechen.
Die förmlichen Verfahrens- und Beteiligungsschritte im Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden erst nach Prüfung des Zielabweichungsverfahrens und Abschluss mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung durchgeführt.
Der Gemeinde Fincken entstehen durch die Ausarbeitung der Bauleitplanung keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen
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926,7 kB
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