29.11.2022 - 11.4 Änderungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. Die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“, dessen Aufstellung am 25.01.2022 gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemeinde Fincken beschlossen wurde (BV-05-2022-006).

Der geänderte Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Knüppeldamm, Flur 1 Teilflächen der Flurstücke 101/1, 102/ und 103 nordöstlich der Kreisstraße MSE 11.

 

Ziel und Zweck der Planung ist:

-          Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“.

 

  1. Der Beschluss zum geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit den durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken durch Beschluss bestätigten Unterlagen zu ergänzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm" der Gemeinde Fincken gefasst. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die im Zuge dessen gebilligten Unterlagen für einen bereits bestehenden Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen. Dies ist am 09.12.2022 geschehen. Eine Eingangsbestätigung vom Ministerium ging am 03.01.2023 bei der Verwaltung ein.

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Anlagen zur Vorlage