Beschlussvorlage - BV-25-2022-042
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkürzung der Wahllokalöffnungszeit für die Bürgermeisterwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Moeller
- Antragsteller:
- Moeller, Katja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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27.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt auf der Grundlage des Standarderprobungsgesetzes die Öffnungszeit der Wahllokale zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 12.03.2023 und für die eventuell am 26.03.2023 stattfindende Stichwahl auf 9.00 – 17.00 Uhr zu verkürzen.
Sachverhalt
Die Stadt Röbel wird beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Verkürzung der Wahllokalöffnungszeiten von 8:00 - 18:00 Uhr auf 9:00 - 17:00 Uhr als Erleichterung der Bürgermeisterwahl stellen.
Im Zusammenhang mit dieser Erleichterung ist die Auflage verbunden, die Öffentlichkeit ausreichend über diese Änderung zu informieren. Über die neuen Wahllokalöffnungszeiten wird auf den Wahlbenachrichtigungskarten, in den Wahllokalen, mehrmals im Müritzanzeiger, in der Regionalpresse sowie an den amtlichen Bekanntmachungstafeln informiert.
Der Antrag zur Wahllokalöffnungszeitverkürzung wurde damit begründet, dass es immer schwieriger wird, geeignete Wahlvorstände zu rekrutieren. Es stellt eine Erleichterung für die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstände dar, wenn sie nicht so früh (vor Wahlbeginn sind ja bereits die Unterlagen zu transportieren und die Wahlräume vorzubereiten) mit ihrer Arbeit beginnen müssen und abends früher den Wahlraum verlassen können. Mit diesem Beschluss sollen die ehrenamtlichen Wahlvorstände entlastet werden. Der Stadtvertretung wird empfohlen, diesen Beschluss zu fassen und somit diese Erleichterung zu ermöglichen.
