27.09.2022 - 8.8 Verkürzung der Wahllokalöffnungszeit für die Bü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt auf der Grundlage des Standarderprobungsgesetzes die Öffnungszeit der Wahllokale zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 12.03.2023 und für die eventuell am 26.03.2023 stattfindende Stichwahl auf  9.00 – 17.00 Uhr zu verkürzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

16

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.