09.10.2025 - 11.3 Billigung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

  1. das Flurstück 135/2 der Flur 2 Gemarkung Vietzen wird mit in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ einbezogen.
    Die Änderung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ der Gemeinde Rechlin (Stand Oktober 2025) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ der Gemeinde Rechlin erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  5. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

10

10

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Realisierung

Der Beschluss wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 24/2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt im Zeitraum vom 24.11.2025 bis einschließlich 30.12.2025.

Die Behörden und sonstigen TöB wurden zur Stellungnahme aufgfordert.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1013476&selfaction=print