Beschlussvorlage - 25-2009-058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt in Abänderung zum Beschluss Nr. 25-2009-041, als separate Maßnahme den Neubau des Parkplatzes am Hafen.

 

2. Folgende Maßnahmen sollen realisiert werden:

    - Parkplatz mit 77 Stellplätzen aus Betonsteinpflaster

    - Stellplatzbereich für Caravan-Fahrzeuge aus befahrbaren Schotterrasen

    - Trenn- bzw. Splitterflächen in Schotterrasen

    - Zuwegungen zu den Stellplätzen in Betonsteinpflaster

    - Begrünungsmaßnahmen

    - Ver- und Entsorgungsmaßnahmen

   

3. Die Gesamtinvestitionssumme für die geplanten Maßnahmen umfasst nach

    Kostenschätzung durch den Planer (brutto)                                                        284.400 €                     

4. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben ist wie folgt vorgesehen:

 

    - Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

      Wirtschaftsstruktur“                                                                                            175.200 €                                                                                                                                         

    - Eigenanteil der Stadt                                                                                          109.200

 

    Der Eigenanteil ist über eine außerplanmäßige Entnahme aus der

    allgemeinen Rücklage abgesichert.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Als zentraler Anlaufpunkt für die vielfältigen touristischen Nutzungen im Hafenbereich, ist der Parkplatz am Hafen einer der wichtigsten infrastrukturellen Bereiche der Stadt Röbel/Müritz. Trotz seiner Bedeutung weist der Parkplatz als unbefestigte Brachfläche einen schlechten Bauzustand auf. Neben dem bereits neu gestalteten und sanierten Stadthafen sowie in seiner Bedeutung als Eingangsbereich zur historischen Innenstadt, ist der Parkplatz gegenwärtig als städtebaulicher Missstand anzusehen. Insgesamt entspricht der Parkplatz nicht mehr dem Standard der heute an derartige Anlagen in einem stattlich anerkannten Erholungsort gestellt wird.

Zu einer weiter erfolgreichen touristischen Entwicklung und Sicherung der bereits getätigten Investitionen in den touristischen Bereichen, sowohl des Hafens als auch der historischen Altstadt, ist deshalb eine Befestigung des zentralen Parkplatzes am Hafen erforderlich.

Ziel der beabsichtigten Baumaßnahmen ist die wesentliche Verbesserung der Nutzungsfähigkeit und die Bereitstellung einer ausreichenden Stellplatzkapazität. Das Planungskonzept mit den angedachten Maßnahmen gem. Pkt. 2 des Beschlussvorschlages sowie Kostenschätzung wurde von der A & S GmbH aus Neubrandenburg erarbeitet. Das Konzept ist in der Anlage enthalten.

 

Die Stadt Röbel/Müritz versucht seit vielen Jahren den Neubau des Parkplatzes zu realisieren. Das Vorhaben musste aber auf Grund der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten immer wieder im Verlauf der Haushaltsberatungen aus dem Vermögenshaushalt  und dem Investitionsprogramm gestrichen werden.

Das Wirtschaftsministerium des Landes hat der Stadt mitgeteilt, dass die Maßnahme „Gestaltung des Festplatzes“, wie sie gem. Beschluss 25-2009-041 beabsichtigt war, nicht förderfähig ist. Jedoch wurde eine Förderung des Parkplatzes in Aussicht gestellt. Die Förderung soll aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgen. In diesem Programm werden jetzt ELER-Mittel eingesetzt. Mit diesen EU-Fördermitteln können nur die Nettoinvestitionskosten bezuschusst werden. Der Fördersatz wird voraussichtlich 90 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben betragen.

Bei der Berechnung der möglichen Fördersumme wurde davon ausgegangen, dass nicht alle Nettokosten auch förderfähig sind. So werden z. B. die Baunebenkosten nur mit 10 % der Bauleistungen gefördert. Auch aus der Anwendung von Normativen können sich nicht förderfähige Nettoausgaben ergeben. Deshalb wurde nur ein Fördersatz von 80 % in Ansatz gebracht. Des Weiteren sind in der Investitionssumme nicht förderfähige Kosten in Höhe von 23.800 € (brutto) für Ver- und Entsorgungsmaßnahmen enthalten, die die Stadt als zusätzliche städtische Mittel aufbringen muss. So ist die Stadt bei dem Nachweis des erforderlichen Eigenanteils zur Absicherung der Gesamtfinanzierung insgesamt auf der sicheren Seite.

 

Finanzierungsplan:

 

Gesamtbruttokosten                           284.400 €

Gesamtnettokosten                            239.000 €

förderfähige Nettokosten                     219.000 €

 

Fördermittel                                         175.200 €

Eigenanteil                                          109.200 €

 

Der Eigenanteil kann durch eine zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgesichert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in 63140 95000       

284.400 €

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

Förderung in 63140 36100

175.200 €

 

 

 

 

Allg. Rücklg. 91000 31000

109.200 €

 

 

X

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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