Beschlussvorlage - 25-2009-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 25. Februar 2008 (GVOBl.M-V S. 71) den Jahresabschluss für das Jahr 2007 mit einem Fehlbetrag in Höhe von  277.597,71 €.

 

Der Fehlbetrag ist entsprechen § 10 Absatz 9 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

 

Die Stadtvertretung erteilt dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung.

 

Die Veröffentlichung wird nach der Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz vorgenommen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Jahre 2004 -2006 wurde eine Ersatzprüfung vorgenommen. Dem Antrag auch für die Folgejahre die Ersatzprüfung zu genehmigen wurde nicht stattgegeben und durch den Landesrechnungshof das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Naumann & Widera mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 26.Mai 2009 mit Schreiben vom 02.10.2009 an die Stadt übersandt.

Der Fehlbetrag wurde bereits durch die Stadt  ausgeglichen, die Verbuchung erfolgte bisher  über ein Verrechnungskonto (Verbindlichkeiten Eigenbetrieb gegenüber Stadt) und wird nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2007 gegen den Verlust gebucht.

 

Anlagen:

Lagebericht 2007

Bilanz 2007

Gewinn- und Verlustrechnung 2007

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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