Beschlussvorlage - 06-2009-016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 01. April 2009 mit Gültigkeit ab 01. April 2009, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Müritzmäuse“, Schloßstraße 4, 17207 Gotthun, dem CJD Waren (Müritz), Otto-Intze-Str. 1 in 17192 Waren (Müritz) und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Gemeinde beteiligt sich in Höhe von 60 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) vom 01. April 2004 soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Müritz, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78 b bis 78 c des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbaren Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Verträgen werden leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird im § 20 KiföG M-V wie folgt geregelt:

„Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.“

 

BetreuungsverhältnisElternbeitrag Elternbeitrag

bis 31. 03. 2009ab 01. 04. 2009

 

Kinderkrippe Ganztagsbetreuung186,48197,46

Teilzeitbetreuung109,08115,66

Halbtagsbetreuung  71,10 €  75,50 €

KindergartenGanztagsbetreuung  89,61  95,66

Teilzeitbetreuung  52,12  55,75

Halbtagsbetreuung  33,52  35,94

HortGanztagsbetreuung  56,39  67,70

Teilzeitbetreuung  26,94  32,60 €

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja (2.700,00 €)

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

4641.7170

 

 

 

 

 

aber nur 1.170,00 € Reserve

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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