Beschlussvorlage - 25-2009-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur weiteren Sanierung der Müritztherme
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kirsten Enders
- Antragsteller:
- Müller, Heinz-Fritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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25.08.2009
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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03.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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22.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt
Röbel/Müritz beschließt grundsätzlich die Weiterführung der Sanierung der
Müritztherme.
- Als Sanierungsschwerpunkt stellen
sich die Sanierung der Beckenköpfe und die Neuherstellung des
Fliesenbelages für das Spaßbad und das Sportbecken dar.
- Die Sanierung der Becken und
Beckenköpfe ist für den Erhalt der wesentlichsten konstruktiven Teile der
Müritztherme unabdingbar und sichert darüber hinaus die Nachhaltigkeit
aller bereits getätigten und derzeitig in der Vorbereitung befindlichen
Sanierungsmaßnahmen.
- Die geschätzten Kosten für
diese Maßnahme belaufen sich laut Gutachten des Sachverständigen Hankammer
vom 25. 07. 2009 nach heutigem Kenntnisstand auf 420 T€.
- Die Maßnahme soll über eine
detaillierte Bauteiluntersuchung im Jahre 2011 beginnen über die
entsprechenden Planungsschritte bis Ende 2012 ausgeschrieben, vergeben und
ab dem 01. 01. 2013 baulich umgesetzt werden.
- Zur Finanzierung der Maßnahme
sind alle Möglichkeiten der Fördermittelbeschaffung bzw. von
Sonderbedarfszuweisungen zu nutzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aus den
Gutachten des Sachverständigen Hankammer vom 17. 05. 2005 sowie den Ergänzungsgutachten
vom 14. 09. 2006 und 19. 03. 2007 im Rahmen eines selbstständigen
Beweisverfahrens vor dem Landgericht Neubrandenburg geht hervor, dass im Zuge
der Bauwerkserrichtung der Müritztherme schwere baufachliche Ausführungsfehler
begangen wurden. Der hieraus abgeleitete Bauzustandsbericht des Bauamtes der
Stadt Röbel/Müritz vom 31. 07. 2006 weist auf folgende dringliche
Schadensbeseitigungen mit den von Hankammer abgegebenen Kostenschätzungen auf:
-
Sanierung des Kellergeschosses 190
T€
-
Sanierung des Daches 65 T€
-
Sanierung der Becken und Beckenköpfe
für Spaß- und Sportbereich 350 T€
-
Sanierung der Damendusche 30 T€
-
Sanierung des Außenputzes 30 T€
-
Sanierung der Lüftung und MSR-Technik 20 T€
Nach
Vorliegen des vorgenannten Bauzustandsberichtes wurde unverzüglich (siehe
Anlage 1) mit dem Einwerben von Fördermitteln bzw. Mitteln aus der
Sonderbedarfszuweisung begonnen. Durch den akuten Schwammbefall im Dach der
Therme und den hohen Verschleißgrad der MSR- und Lüftungstechnik mussten
zunächst hier die Prioritäten gesetzt werden. Die Kosten hierfür betrugen
aufgrund der aktuellen Schadensbilder mehr als das 10-fache des 2006
eingeschätzten.
Über eine
baufachliche Stellungnahme zur Beurteilung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit
der Stahlbetonteile im Kellerbereich der Therme durch Dipl.-Ing. Thiele vom 21.
05. 2008 wurde eine hohe Durchfeuchtung des Baukörpers nachgewiesen,
andererseits festgestellt, dass sich die Stahlbetonkonstruktion der tragenden
Bauteile im Kellerbereich in den nächsten 15 Jahren nicht weiter verschlechtern
wird, die Standsicherheit in dieser Zeit gewährleistet ist.
Nach
abgeschlossener Sanierung des Daches, der Damenduschen und des Außenputzes
(2007), der 2007 begonnen und 2008 durchgeführten Teilsanierung der Lüftung und
MSR-Technik eröffnete sich 2009 über die Bereitstellung von 437 T€ aus
Konjunkturpaket II-Mitteln für die Therme die finanzielle Möglichkeit weiterer
Sanierungsschritte.
Als die
für die Betreibung der Therme dringendste Maßnahme erwies sich die Sanierung
der MSR-Anlage und Weiterführung der Lüftungssanierung. Für die aus dem
Konjunkturpaket noch verbleibenden Mittel von etwa 190 T€ war die von
Hankammer 2006 prioritär eingeschätzte Kellersanierung deshalb der nächste
Schritt, weil einerseits diese Maßnahme mit den 190 T€ realisiert werden
könnte, andererseits die Kellersanierung zu keiner schadensersatzpflichtigen
Unterbrechung des Thermenbetriebes führen würde.
In der
von der Stadt Röbel/Müritz erbetenen Stellungnahme des Sachverständigen
Hankammer vom 25. 07. 2009 zur aktuellen Prioritätenliste der Sanierungen
stellt dieser fest, dass die mangelhaften Beckenköpfe das derzeitig erkennbare
größte Problem für den Baukörper „Müritztherme“ darstellen. Durch
die ständige Durchfeuchtung des Betons wird dieser in zunehmendem Maße
geschädigt, ohne dass es allerdings in den nächsten 3 Jahren zu einem
Spontanversagen bestimmter Bauteile kommen wird. Die ursprünglich gesehene
Notwendigkeit der Kellersanierung tritt also nach Hankammer weit hinter die
Notwendigkeit der Becken- und Beckenkopfsanierung zurück.
Diese
Auffassung wurde auf einer Beratung am 11. August 2009 mit dem Bauamt des
Landkreises Müritz und Herrn Dipl.-Ing. Thiele bestätigt. Es wurde
herausgearbeitet, dass nach eingehenden Voruntersuchungen, Planungen und
Ausschreibungen unverzüglich nach Ablauf des Betreibervertrages mit der FUN
GmbH (31. 12. 2012) die Ausführung der Becken- und Beckenkopfsanierung erfolgen
sollte.
