Beschlussvorlage - 25-2009-041
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung des Festplatzes am Hafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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14.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
touristischen Infrastruktur der Stadt
Röbel/Müritz die Gestaltung des Festplatzes am Hafen.
2.
Folgende Maßnahmen sollen im Rahmen der Gestaltung des Festplatzes realisiert
werden:
- Neubau eines Parkplatzes mit ca. 100
Stellplätzen aus Betonsteinpflaster
-
Stellplatzbereich für Caravan-Fahrzeuge
-
Befestigung der übrigen Platzfläche mit befahrbaren Schotterrasen
- Neubau von befestigten Wegebeziehungen in
Asphalt
- Begrünungsmaßnahmen in verschiedenen
Randbereichen der Platzfläche
-
Ver- und Entsorgungsmaßnahmen
- Ausstattung mit Stadtmöbel
-
Abbruch von 50 stadtbildstörenden Garagen zur Vergrößerung der Platzfläche
3.
Kostenschätzung durch den Planer außerplanmäßige
Ausgaben (brutto) von 812.600 €
4.
Förderung
aus der Gemeinschaftsaufgabe 546.200 €
„Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“
Eigenanteil der Stadt
266.400 €
Der Eigenanteil kann über eine außerplanmäßige
Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage abgesichert werden.
5. Das
Investitionsvorhaben ist in den 1. Nachtragshaushalt 2009 einzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund seiner vielfältigen Nutzungen als
Festplatz, Veranstaltungsfläche und Stellplatzanlage, sowohl für den
Hafenbereich als auch als nördlicher Auffangparkplatz für die historische Innenstadt,
ist der Festplatz am Hafen einer der wichtigsten infrastrukturellen Bereiche
der Stadt Röbel/Müritz. Trotz seiner Bedeutung weist der Festplatz als
unbefestigte Brachfläche einen schlechten Bauzustand auf. Neben dem bereits neu
gestalteten und sanierten Stadthafen sowie in seiner Bedeutung als
Eingangsbereich zur historischen Innenstadt, ist der Festplatz gegenwärtig als
städtebaulicher Missstand anzusehen. Insgesamt entspricht der Festplatz nicht
mehr dem Standard der heute an derartige Plätze in einem stattlich anerkannten
Erholungsort gestellt wird.
Ziel der beabsichtigten Gestaltungsmaßnahmen ist die
wesentliche Verbesserung der Nutzungsfähigkeit und Aufenthaltsqualität des
Platzes. Ein erstes Planungskonzept mit den angedachten Maßnahmen gem. Pkt. 2
des Beschlussvorschlages sowie mit den entsprechenden überschläg-lichen Kosten
wurde von der A & S GmbH aus Neubrandenburg erarbeitet. Das Konzept ist in
der Anlage enthalten.
Das
Wirtschaftsministerium des Landes hat nunmehr für dieses Vorhaben eine
Förderung in Aussicht gestellt.
Bei der
Berechnung der möglichen Fördersumme wurde davon ausgegangen, dass nicht alle
Nettokosten
auch förderfähig sind. So werden z. B. die Baunebenkosten nur mit 10 % der Bauleistungen
gefördert. Auch aus der Anwendung von Normativen können sich nicht förderfähige
Nettoausgaben ergeben. Deshalb wurde nur ein Fördersatz von 80 % in Ansatz
gebracht. So ist die Stadt bei dem Nachweis des erforderlichen Eigenanteils zur
Absicherung der Gesamtfinanzierung auf der sicheren Seite.
Finanzierungsplan:
Gesamtbruttokosten 812.600 €
Gesamtnettokosten 682.800 €
Fördermittel 546.200 €
Eigenanteil 266.400
€
Der
Eigenanteil kann durch eine zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
entnommen werden.
