Beschlussvorlage - 25-2009-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der weiteren Entwicklung der      

    touristischen Infrastruktur der Stadt Röbel/Müritz die Gestaltung des Festplatzes am Hafen.  

 

2. Folgende Maßnahmen sollen im Rahmen der Gestaltung des Festplatzes realisiert werden:

    - Neubau eines Parkplatzes mit ca. 100 Stellplätzen aus Betonsteinpflaster

    - Stellplatzbereich für Caravan-Fahrzeuge

    - Befestigung der übrigen Platzfläche mit befahrbaren Schotterrasen

    - Neubau von befestigten Wegebeziehungen in Asphalt

    - Begrünungsmaßnahmen in verschiedenen Randbereichen der Platzfläche

    - Ver- und Entsorgungsmaßnahmen

    - Ausstattung mit Stadtmöbel

    - Abbruch von 50 stadtbildstörenden Garagen zur Vergrößerung der Platzfläche

  

3. Die Gesamtinvestitionssumme für die geplanten Maßnahmen umfasst nach

    Kostenschätzung durch den Planer außerplanmäßige Ausgaben (brutto) von     812.600 €

 

4. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben ist wie folgt vorgesehen:

    Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe                                                           546.200 €                                           

    „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“          

    Eigenanteil der Stadt                                                                                             266.400 €

    Der Eigenanteil kann über eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen

    Rücklage abgesichert werden.

 

5. Das Investitionsvorhaben ist in den 1. Nachtragshaushalt 2009 einzustellen. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund seiner vielfältigen Nutzungen als Festplatz, Veranstaltungsfläche und Stellplatzanlage, sowohl für den Hafenbereich als auch als nördlicher Auffangparkplatz für die historische Innenstadt, ist der Festplatz am Hafen einer der wichtigsten infrastrukturellen Bereiche der Stadt Röbel/Müritz. Trotz seiner Bedeutung weist der Festplatz als unbefestigte Brachfläche einen schlechten Bauzustand auf. Neben dem bereits neu gestalteten und sanierten Stadthafen sowie in seiner Bedeutung als Eingangsbereich zur historischen Innenstadt, ist der Festplatz gegenwärtig als städtebaulicher Missstand anzusehen. Insgesamt entspricht der Festplatz nicht mehr dem Standard der heute an derartige Plätze in einem stattlich anerkannten Erholungsort gestellt wird.

 

Ziel der beabsichtigten Gestaltungsmaßnahmen ist die wesentliche Verbesserung der Nutzungsfähigkeit und Aufenthaltsqualität des Platzes. Ein erstes Planungskonzept mit den angedachten Maßnahmen gem. Pkt. 2 des Beschlussvorschlages sowie mit den entsprechenden überschläg-lichen Kosten wurde von der A & S GmbH aus Neubrandenburg erarbeitet. Das Konzept ist in der Anlage enthalten.

     

Die Stadt Röbel/Müritz versucht seit vielen Jahren die Gestaltung des Festplatzes zu realisieren. Das Vorhaben musste aber auf Grund der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten immer wieder im Verlauf der Haushaltsberatungen aus dem Vermögenshaushalt  und dem Investitionsprogramm gestrichen werden.

Das Wirtschaftsministerium des Landes hat nunmehr für dieses Vorhaben eine Förderung in Aussicht gestellt. Die Förderung soll aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgen. In diesem Programm werden jetzt ELER-Mittel eingesetzt. Mit diesen EU-Fördermitteln können nur die Nettoinvestitionskosten bezuschusst werden. Der Fördersatz wird voraussichtlich 90 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben betragen.

Bei der Berechnung der möglichen Fördersumme wurde davon ausgegangen, dass nicht alle

Nettokosten auch förderfähig sind. So werden z. B. die Baunebenkosten nur mit 10 % der Bauleistungen gefördert. Auch aus der Anwendung von Normativen können sich nicht förderfähige Nettoausgaben ergeben. Deshalb wurde nur ein Fördersatz von 80 % in Ansatz gebracht. So ist die Stadt bei dem Nachweis des erforderlichen Eigenanteils zur Absicherung der Gesamtfinanzierung auf der sicheren Seite.

Finanzierungsplan:

Gesamtbruttokosten                    812.600 €            

Gesamtnettokosten                     682.800 €        

 

Fördermittel                                 546.200 €         

Eigenanteil                                  266.400 €

 

Der Eigenanteil kann durch eine zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in 63140 95000

812.600 €

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

Förderung in 63140 36100

546.200 €

 

 

 

 

Deckung Eigenanteil Entnahme allgem. Rücklage 91000 31000

266.400 €

 

 

x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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