Beschlussvorlage - 25-2009-038
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben - Errichtung eines Sanitärgebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Antragsteller:
- Guth, Hannelore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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14.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Fördermittel
aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 151.100 €
Eigenanteil
der Stadt Röbel/Müritz
88.800 €
Der
Eigenanteil wird durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage gedeckt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Wirtschaftsministerium des Landes hat bereits eine Förderung der Maßnahme in
Aussicht gestellt.
Negativ
wirkt sich auch aus, dass im Ergebnis
erster Abstimmungen durch das Landesförderinstitut mitgeteilt wurde, dass das
Hafenmeistergebäude nicht gefördert wird.
Damit
sind neben der Mehrwertsteuer auch die 40 T€ für das Hafenmeisterbüro
nicht
zuwendungsfähig.
Das
bedeutet für die Finanzierung des Vorhabens, dass sich der Eigenanteil für die
Stadt erhöht.
In der
Beschlussvorlage 25-2009-008 zur Errichtung eines Sanitärgebäudes am Hafen und
der Finanzierung des Vorhabens wurde von einer 80 % Förderung der gesamten
Bruttokosten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bei der Berechnung des
Eigenanteils ausgegangen.
1. Finanzierungsplan - alt
2. Finanzierungsplan – neu
Gesamtkosten
- Brutto 239.900
€
239.900 €
abzüglich
Kosten Hafenbüro
40.000 €
Förderfähige
Nettokosten
168.000 €
Fördermittel 191.000
€
151.100 €
Eigenanteil
der Stadt 48.900
€ 88.800
€
Der
Eigenanteil erhöht sich somit um 39.900 €.
Auch der
zusätzlich notwendige Eigenanteil kann durch eine außerplanmäßige Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Der frei
zur Verfügung stehende Betrag in der allgemeinen Rücklage beträgt 388,3
T€. Damit können alle Eigenanteile für die zusätzlichen
Investitionsvorhaben, die aus den Konjunkturprogrammen des Bundes und des
Landes gefördert werden, auch unter den geänderten Förderbedingungen für das
Sanitärgebäude finanziell abgesichert werden.
