Beschlussvorlage - 25-2009-037
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben - Ausbau und Umgestaltung des Strandbades
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Antragsteller:
- Guth, Hannelore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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14.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Finanzierung der
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
362.500 € für den Ausbau und die Umgestaltung des Strandbades
wie folgt
abzusichern:
Fördermittel
aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 243.600 €
Erstattung
Umsatzsteuer
57.900 €
Eigenanteil
der Stadt Röbel/Müritz
61.000 €
Der
Eigenanteil wird durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage
gedeckt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Wirtschaftsministerium des Landes hat eine Förderung der Maßnahme in Aussicht
gestellt.
Das
Strandbad ist Bestandteil des Eigenbetriebes MüritzTherme und damit auch
vorsteuer-abzugsberechtigt.
Für die
Finanzierung des Vorhabens bedeutet das, dass sich der Eigenanteil für die
Stadt auf Grund der geänderten Förderung nicht erhöht, weil die Mehrwertsteuer
im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt erstattet wird.
In der
Beschlussvorlage 25-2009-010 zum Ausbau und Umgestaltung des Strandbades sowie zur
der Finanzierung des Vorhabens wurde von einer 80 % Förderung der Bruttokosten
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bei der Berechnung des Eigenanteils
ausgegangen.
Auch bei
der Berechnung des Eigenanteils nach den neuen Förderbedingungen wird davon
ausgegangen, dass nicht alle Nettokosten zuwendungsfähig sind.
So werden
z. B. Baunebenkosten nur in Höhe von 10 % der Bauleistungen gefördert. In der
Praxis sind aber eher 15 – 20 % an Baunebenkosten zu erwarten.
Es wurde deshalb
nur eine mögliche Förderung der Nettokosten von 80 % zugrunde gelegt.
zu einer
leichten Erhöhung der Ausgaben.
1.
Finanzierungsplan - alt
2. Finanzierungsplan – neu
Gesamtbruttokosten 359.000 € 362.500
€
Gesamtnettokosten
304.600 €
Fördermittel 287.000 € 243.600
€
Erstattung
Mehrwertsteuer
57.900 €
Eigenanteil 72.000 €
61.000 €
Der
Eigenanteil vermindert sich somit durch die Vorsteuerabzugsberechtigung um 11.000
€.
Der frei
zur Verfügung stehende Betrag in der allgemeinen Rücklage beträgt 388,3
T€. Damit können alle notwendigen Eigenanteile für die zusätzlichen
Investitionsvorhaben, die aus den
Konjunkturprogrammen
des Bundes und des Landes gefördert werden, finanziell abgesichert werden.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle
Auswirkungen |
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Nein |
x |
Ja |
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Im
Haushalt vorgesehen? |
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x |
Nein |
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Ja,
Hhst. |
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Kosten
in 86000 94200 |
352.500
€ |
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Überplanmäßige
Ausgabe |
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Fördermittel
in 86000 36120 |
243.600
€ |
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Deckung
Eigenanteil 91000 31000
Entnahme Rücklage 86000
36520 Erstattung UST |
61.000 € 57.900 € |
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x |
Außerplanmäßige
Ausgabe |
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