Beschlussvorlage - 25-2009-037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Finanzierung der außerplanmäßigen     Ausgaben in Höhe von 362.500 € für den Ausbau und die Umgestaltung des Strandbades

wie folgt abzusichern:

Fördermittel aus dem Programm  Gemeinschaftsaufgabe 

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“                                  243.600 €

Erstattung Umsatzsteuer                                                                            57.900 €

Eigenanteil der Stadt Röbel/Müritz                                                             61.000 €

Der Eigenanteil wird durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

gedeckt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Wirtschaftsministerium des Landes hat eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt.

Die Förderung wird weiter aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewährt. Aber in diesem Programm werden jetzt ELER-Mittel eingesetzt. Mit diesen EU-Fördermitteln können nur die Nettokosten bezuschusst werden. Der Fördersatz wird voraussichtlich 90 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Das Strandbad ist Bestandteil des Eigenbetriebes MüritzTherme und damit auch vorsteuer-abzugsberechtigt.

Für die Finanzierung des Vorhabens bedeutet das, dass sich der Eigenanteil für die Stadt auf Grund der geänderten Förderung nicht erhöht, weil die Mehrwertsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt erstattet wird.

In der Beschlussvorlage 25-2009-010 zum Ausbau und Umgestaltung des Strandbades sowie zur der Finanzierung des Vorhabens wurde von einer 80 % Förderung der Bruttokosten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bei der Berechnung des Eigenanteils ausgegangen.

Auch bei der Berechnung des Eigenanteils nach den neuen Förderbedingungen wird davon ausgegangen, dass nicht alle Nettokosten zuwendungsfähig sind.

So werden z. B. Baunebenkosten nur in Höhe von 10 % der Bauleistungen gefördert. In der Praxis sind aber eher 15 – 20 % an Baunebenkosten zu erwarten.

Es wurde deshalb nur eine mögliche Förderung der Nettokosten von 80 % zugrunde gelegt.

Die Kostenschätzung für den Steg und den Sprungturm wurde aktualisiert, dadurch kommt es

zu einer leichten Erhöhung der Ausgaben.

 

                                      1. Finanzierungsplan - alt                    2. Finanzierungsplan – neu

Gesamtbruttokosten                    359.000 €                                             362.500 €

Gesamtnettokosten                                                                                  304.600 €

 

Fördermittel                                 287.000 €                                             243.600 €

Erstattung Mehrwertsteuer                                                                         57.900 €

Eigenanteil                                    72.000 €                                                61.000 €  

 

Der Eigenanteil vermindert sich somit durch die Vorsteuerabzugsberechtigung um 11.000 €.

 

Der frei zur Verfügung stehende Betrag in der allgemeinen Rücklage beträgt 388,3 T€. Damit können alle notwendigen Eigenanteile für die zusätzlichen Investitionsvorhaben, die aus den

Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes gefördert werden, finanziell abgesichert werden.           

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in 86000 94200

352.500 €

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

Fördermittel in 86000 36120

243.600 €

 

 

 

 

Deckung Eigenanteil 91000

31000 Entnahme Rücklage

86000 36520 Erstattung UST

  61.000 €

 

  57.900 €

 

 

x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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