Beschlussvorlage - 06-2009-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kaufpark Waren-Ost“ der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kaufpark Waren-Ost“ der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.

 

Das Plangebiet liegt westlich der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Straße und nördlich der Strelitzer Straße. Es ist Teil des Kaufparks Waren-Ost und umfasst das Gelände des famila-Warenhauses.

Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhanden Gebäudes zu schaffen. Die Änderung soll die Erweiterung des famila-Warenhauses um 1.050 m² auf 6.100 m² Grundfläche ermöglichen. Der bereits im Markt vorhandene Backshop soll aufgewertet und der vor dem Markt stehende Blumenhändler innerhalb des Gebäudes integriert werden.

Der ebenfalls im Gebäude vorhandene ALDI - Markt und die Zweigstelle der Raiffeisenbank bleiben in der Größe unverändert.

 

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kaufpark Waren-Ost“ werden planungsrechtliche Belange der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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