Beschlussvorlage - 06-2009-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Papenberg 1. Baustufe“ der Stadt Waren (Müritz) (Stand 04/2009).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 22 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Papenberg 1. Baustufe“ der Stadt Waren (Müritz) (Stand 04/2009) aufgefordert.

 

Im Dezember 1993 wurde für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 24 aufgestellt. Planungsziel waren die Fortführung und der Abschluss der geschlossenen Bauweise. Es sollte ein Stadtteilzentrum mit Geschäfts-, Büro,- und Verwaltungsgebäuden entstehen. An dieses Kerngebiet schließen sich ein Mischgebiet und ein allgemeines Wohngebiet an. Insgesamt sollten ca. 1.000 neue Wohneinheiten und Flächen für Handel, Gewerbe und Dienstleistungen entstehen.

Durch die zwischenzeitlich eingetretenen demographischen Veränderungen wird der Zuwachs an Wohneinheiten nicht mehr dem geplanten Umfang entsprechen. Die Erschließungsanlagen wurden bereits dem verringertem Bedarf angepasst. Die Straße „Zu den Kirchentannen“ sollte ursprünglich auf einer Breite von 30,70 m ausgebaut werden. Der Ausbau erfolgte mit einer durchschnittlichen Breite von 18 m. Somit stehen vormals geplante Straßenflächen für die Bebauung zur Verfügung. Zur Schließung der entstandenen städtebaulichen Lücke sollen die Festsetzungen des B-Planes Nr. 24 „Papenberg 1. Baustufe“ den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Papenberg 1. Baustufe“ der Stadt Waren (Müritz) werden die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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