Beschlussvorlage - 25-2021-072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Röbel/Müritz

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Röbel/Müritz enthielt bisher keine Regelung zum Versand der Einladungen zu den Stadtvertreter- und Ausschusssitzungen.

Durch die Stadtvertreter wird im Zuge der Digitalisierung der Versand der Sitzungsunterlagen per E-Mail gewünscht.

Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) kann die Einladung schriftlich oder sofern es die Geschäftsordnung bestimmt, elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen.

Die Geschäftsordnung soll mit der elektronischen Einladung zugleich regeln, dass die Stadtvertreter und Ausschussmitglieder verpflichtet werden, ihre E-Mail-Adresse und deren Änderungen mitzuteilen und die Ladungsfrist mit dem rechtzeitigen Absenden der E-Mail gewahrt ist, da der Zeitpunkt der tatsächlichen Wahrnehmung der E-Mail durch den Stadtvertreter schwer nachweisbar ist.

 

Jedes Mitglied der Stadtvertretung bzw. Ausschusses kann gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V verlangen, seine Einladung schriftlich statt elektronisch zu erhalten.

 

Die Geschäftsordnung wurde bereits am 15.12.2020 durch die Stadtvertretung beschlossen. Sie wurde nun nochmals redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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