Beschlussvorlage - 25-2021-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Entwurf (Stand April 2021) der Satzung über den Bebauungsplan „Am Frie-sensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der betroffenen Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemein-den gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwä-gungstabellen (siehe Anlage zum Abwägungsbeschluss) beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange sowie die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2021 den Entwurf (Stand April 2021) der Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Der Planentwurf mit dazugehöriger Begründung in der Fassung vom April 2021 sowie die Schalltechnische Untersuchung vom 07.04.2021 lagen in der Zeit vom 21.06.2021 bis ein-schließlich 23.07.2021 zu jedermanns Einsicht gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war während der Auslegungsfrist die Einsichtnahme im Inter-net auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfah-ren“ möglich.

 

Während der Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 13a i.V.m.

§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Nachbargemeinden (gem. § 13a i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 21.06.2021 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Der Inhalt der eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in dem beiliegendem Abwägungsmaterial (Anlage mit Abwägungsübersicht und Abwägungstabellen) aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle be-handelt werden.

Die im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gegenüber dem Entwurf (Stand April 2021) vorgenommenen Änderungen bzw. Anpassungen des Bebauungsplanes berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen ab-gegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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